| Kirgistan: Menschenrechts-verletzungen und Einschränkungen der Religionsfreiheit |
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| Verfolgte Christen | |||
| Geschrieben von: Admin | |||
| Dienstag, 05. Januar 2010 um 18:25 | |||
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Kurz vor dem Länderüberprüfungsverfahren durch den UN Menschenrechtsrat im Mai 2010 musste Forum 18 feststellen, dass Kirgistan seinen internationalen Verpflichtungen, zum Beispiel zur Achtung der Religions- und Glaubensfreiheit, nach wie vor nicht nachkommt.
Im Gegenteil: Seit der Machtübernahme des Präsidenten Bakiev im Jahre 2005 haben in dem Land, dessen 5,5 Millionen Einwohner überwiegend muslimischen Glaubens sind, die Menschenrechtsverletzungen und Einschränkungen der Grundfreiheiten stark zugenommen. So trat im Jahre 2009 trotz internationaler Kritik ein neues, höchst restriktives Religionsgesetz in Kraft. Obwohl das neue Gesetz durch massive Einschränkungen der Religions- und Glaubensfreiheit sowie Verletzungen der Presse- und Meinungsfreiheit gegen die Verfassung verstösst, wurde eine Klage beim kirgisischen Verfassungsgerichtshof abgewiesen. Dies ist nur eines von vielen Anzeichen dafür, dass der Staat Kirgistan seinen Bürgern und ihren Rechten und Freiheiten mit grossem Misstrauen begegnet. Weitere Indizien sind fehlende Transparenz beim Gesetzgebungsverfahren und unzählige schwammige Formulierungen im Gesetzestext selbst, die den ausführenden Behörden und Beamten viel Spielraum für Willkür einräumen. Undurchsichtiges Registrationsverfahren Welche Religionsgemeinschaften bzw. Organisationen sich registrieren lassen müssen und ob und - wenn ja, unter welchen Bedingungen - sich bereits registrierte Religionsgemeinschaften erneut registrieren lassen müssen, ist indes unklar. Das Gesetz besagt, dass die Chartas und Gründungsdokumente von religiösen Gemeinschaften, Organisationen oder Missionen keinesfalls gegen die Verfassung und die Gesetze Kirgistans verstossen dürfen. Die Frage ist, ob dies eine erneute Registrierung erforderlich macht. Einige Beamte meinten auf Rückfrage «nein», da das Gesetz nicht rückwirkend gilt, andere «ja» - zumindest wenn Gründungsdokumente oder Charta geändert werden. Verbot von Mission Doch eben diese Religionsfreiheit wird durch das neue Gesetz in vielerlei Hinsicht verletzt. So verbietet es jegliche missionarische Tätigkeiten und schränkt die Verbreitung von religiösen Texten massiv ein. Alle importierten sowie alle in einer Bibliothek verfügbaren religiösen Texte müssen vom Staat kontrolliert werden. Zudem ist die Verbreitung von religiösen Texten sowie audio-visuellen Materialien in öffentlichen Bereichen (wie zum Beispiel auf der Strasse oder in Schulen) verboten. «Notwendige» Gebäude Auch der Bildungsbereich ist betroffen. Das Religionsgesetz erfordert eine Registrierung aller religiösen Bildungseinrichtungen, seien es Universitäten, Koranschulen, Seminare, Sonntagsschulen oder Waisenhäuser, wobei nur registrierte Religionsgemeinschaften derartige Einrichtungen gründen können. Zudem werden religiöse Organisationen von öffentlichen Bildungsstätten verbannt und wird es Kindern verboten, in religiösen Organisationen oder Gemeinschaften tätig zu werden. Diese Einschneidungen in die Religionsfreiheit im Bildungswesen könnten sogar noch weiter verschärft werden, wenn ein von der SCRA entworfenes neues Gesetz über religiöse Erziehung und Bildungseinrichtungen in Kraft tritt, demzufolge Menschen z.B. eine staatliche Erlaubnis benötigen würden, um im Ausland eine religiöse Erziehung zu erhalten. Ob und in welcher Form das Gesetz in Kraft tritt, ist allerdings ungewiss, v.a. auch da es international heftig wegen Menschenrechtsverletzungen kritisiert wird. Kaum Registrierungen Die Konsequenzen einer nicht erfolgten Registrierung könnten schwerwiegend sein. Bisher ist unklar, wie die Behörden vorgehen werden bzw. könnten. Aber das Religionsgesetz verbietet jegliche nicht registrierte Aktivität und sieht strafrechtliche Verfolgungen vor. Einen ersten Vorgeschmack darauf gaben bereits erste Razzien und gerichtliche Vorladungen sowie Besuche von Staatsanwaltschaft, Polizei, Geheimpolizei, Behörden und SCRA bei nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften. Staatlicher Koordinierungsrat Zudem wurde im Oktober 2009 der Entwurf eines Strategiepapiers zu religiösen Angelegenheiten für den Zeitraum 2009-2015 präsentiert. Ziel ist, externer und interner Bedrohungen durch Religion Herr zu werden. Die Strategie enthält eine Reihe von Massnahmen, wie zum Beispiel ein neues Gesetz über religiöse Bildung und ein neues Gesetz über traditionelle Religionen, sieht aber auch vor, eine Liste aller verbotenen religiösen Organisationen erstellen und ausländische Missionare jährlich von der Geheimpolizei überprüfen zu lassen. Extremismus wird gefördert All dies macht deutlich, dass Kirgistan kaum gewillt scheint, internationale Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte umzusetzen, ungeachtet dessen, dass wahre Sicherheit nur durch Achtung der Menschenrechte möglich ist. Und so bleibt am Ende nur die Frage, warum in Kirgistan - einem Land, das mit so schwerwiegenden Problemen wie Armut, AIDS, Kriminalität und Korruption zu kämpfen hat - die Regierung so viel Kraft dafür aufwendet, Gläubigen das Leben zu erschweren. Quelle: Forum 18 / Österreichische Evangelische Allianz / Livenet.ch
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